Schiedsgericht
Das älteste und einfachste, weil von jedermann durchführbare Gericht ist das Schiedsgericht. Voraussetzung ist ein schriftlicher Auftrag aller Beteiligten an den ausgewählten Schiedsrichter.
Weil ich mich nicht für unfehlbar halte, beschränke ich mich auf den Schiedsvergleich. Damit ist jegliches Risiko der Parteien, sich einer ungewollten Entscheidung beugen zu müssen, beseitigt. Gleichzeitig kann mit dem Schiedsvergleich ein Exekutionstitel geschaffen werden, der vor allem international eine höhere Durchsetzungskraft hat als inländische Gerichtsurteile. In den USA zB wäre ein Schiedsvergleich gerichtlich durchsetzbar, während ein österreichisches Gerichtsurteil keinerlei zwangsweise Einbringung ermöglicht.
Die Kosten für den Fall eines vergeblichen Schiedsverfahrens werden von vorneherein festgelegt, die Verfahrenskosten im Falle des erfolgreichen Vergleiches sind in diesem enthalten und daher der Zustimmung der Parteien unterworfen.