Herzlich Wilkommen
Ich vertrete:
- Verdächtige ab der ersten polizeilichen Einvernahme bis zum Abschluss des Strafverfahrens
- in ihren Menschenrechten Verletzte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- zu Freiheitsstrafen Verurteilte bis zur Entlassung vor den Vollzugsgerichten
- Verdächtige in Disziplinarverfahren
- Geschädigte und Beschuldigte in Medienverfahren
- Opfer von Straftaten hinsichtlich ihrer Schadenersatzansprüche im Strafverfahren
- zu Unrecht Verurteilte in Wiederaufnahmeverfahren
Jeder Verdächtige hat das Recht, bis zur Verurteilung durch ein zuständiges Gericht für unschuldig gehalten zu werden. Jedes Opfer einer Straftat kann sich am Strafverfahren gegen den Verdächtigen ohne Gerichtskostenrisiko beteiligen und den Zuspruch eines Schadenersatzes im Strafverfahren fordern.